Entscheidung  gemäß Erlass der Regierung treffen

Liebe Tennisfreundinnen,

liebe Tennisfreunde.

Es gibt seit gestern, 14. März,  immer wieder Anfragen von Vereinsvertretern, ob der Vereins-Sportbetrieb vor dem Hintergrund der Corona-Virus-Krise verändert oder ganz eingestellt werden muss. Hier und da wird dann von Präsidiumsmitgliedern eine verbindliche Antwort erwartet oder ein Beschluss des Präsidiums erbeten.

Hierzu müssen wir feststellen: Weder kann es von einzelnen Mitgliedern des Präsidiums noch vom Präsidium eine verbindliche Antwort oder einen entsprechenden Beschluss geben. Unsere Mitgliedsvereine sind unabhängig nach ihrer Satzung entscheidende Organe. Gemäß der jeweiligen Vereinssatzung müssen Sie, liebe Tennisfreundinnen und Tennisfreunde, entscheiden.

Wie wir als Verband für unseren Verantwortungsbereich (beispielsweise Landestraining und Wettspielbetrieb) entschieden haben, teilten wir Ihnen gestern. 14- März,  mit. Möglicherweise kann dies eine Hilfestellung für Ihre vereinsinterne Entscheidung sein. Ohne Zweifel sollten Sie aber den Erlass der Landesregierung vom gestrigen Sonnabend, 14. März 2020, berücksichtigen.

 

Das Präsidium des TV SH

gez. Dr. Frank Intert

Präsident

 


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