Spielgemeinschaften möglich
Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Frist für die Anmeldung der Mannschaften Sommer 2021 bis zum 10.01.2021 verlängert wird.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass auch weiterhin Spielgemeinschaften mit einem anderen Verein möglich sind, diese aber nicht mehr beantragt werden müssen. Die Spieler des zweitgenannten Vereins werden wie gehabt über die Funktion Spielgemeinschaft in der namentlichen Mannschaftsmeldung eingefügt.
Zur Wintersaison 2020/2021: Bis jetzt ist es ja noch nicht zu einer Änderung der Corona-Landesverordnung gekommen. Im Falle einer neuen Beschlusslage werden wir Sie umgehend informieren.