Eine Antwort auf Anfragen von Tennisfreunden
Zum Thema Sport hat die Landesregierung erklärt:
Öffnungen ab dem 1. März
Darüber hinaus werde die Landesregierung die Sportstätten im Freien und in der Halle wieder öffnen. Beim gemeinsamen Sport gelten jedoch weiterhin die bestehenden Kontaktbeschränkungen. Demnach dürfen nur die Mitglieder eines Haushalts gemeinsam oder mit einer weiteren Person Sport treiben.
Der gesamte Text hier
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/I/210211_regierungserklaerung.html
Dies kann man als Absichtserklärung bezeichnen. Abzuwarten bleibt daher der offizielle Erlass zur Verordnung. Erst dann steht fest, was ab wann erlaubt ist.
Nach der Absichtserklärung können zwei Personen aus zwei verschiedenen Haushalten Einzel spielen. Es können nach der Erklärung aber auch drei Personen aus einem Haushalt mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt Doppel spielen. Oder: Vier Personen aus einem Haushalt spielen Doppel.
Warten wir ab.