Page 35 - Tennis LIVE, 29. Jahrgang, Ausgabe 6
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Wir suchen „Best Practice“ Konzepte/Ideen . . .
. . . aus euren Vereinen
Der Tennis-Verband Schleswig-Holstein (TVSH) stellt auch im Jahr 2021 wieder ein Budget in Höhe
von insgesamt 1750.- € zur Verfügung, mit dem die Mitgliedsvereine gefördert werden sollen. Die
Mitgliedsvereine können sich mit einer breitensportlichen Maßnahme unter den nachfolgend
dargestellten Bedingungen um einen Zuschuss bewerben.
Förderungswürdige Maßnahmen sind in diesem Jahr Konzepte/Aktivitäten zu dem Thema Ehrenamt.
Wie kommen wir von dem negativen Image der „Vereinsmeierei“ zu einem positiven Image
„Mitbestimmen“ und „dabei sein zu wollen“? Wie bekommt ihr es hin, dass aus Mitgliedern, die
eigentlich nur Tennis spielen wollen, aktive Vereinsvertreter werden, die sich bereit erklären, für die
Gemeinschaft verantwortlich einzubringen und damit euren Verein für die Zukunft fit zu machen?
Wir suchen „Best Practice“ Konzepte/Ideen aus euren Vereinen mit denen ihr erfolgreich seid zu dem
Thema:
Gewinnung von Ehrenamtlern in eurem Verein.
Frühzeitige Vorbereitung Jugendlicher für das Ehrenamt.
Voraussetzungen:
Es handelt sich um eine förderungswürdige und breitensportliche Maßnahme. Die Bewerbung erfolgt
schriftlich bis zum 30.11.2021. Der Verein hat die positiven Auswirkungen seiner Maßnahme
darzustellen und zu belegen. Hierzu erstellt der Verein einen Bericht inkl. Fotos zu der Maßnahme.
Der Verein erklärt sich damit einverstanden, dass seine Maßnahme (Bericht und Fotos) auf der
Internetseite des TVSH, bei Facebook und in Tennis live veröffentlicht werden darf. Für die betreffende
Maßnahme wurde bisher kein Zuschussantrag gestellt. Der Verein ist Mitglied im Tennis-Verband
Schleswig-Holstein e.V. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke – insbesondere zur
Förderung des Sports – und kann dies durch einen aktuellen Freistellungsbescheid nachweisen.
Verteilung des Zuschusses
Der Vereinsentwicklungsausschuss des TVSH entscheidet im Dezember 2021 darüber, welche
Maßnahmen als förderungswürdig zu betrachten sind und in welcher Höhe die einzelnen Bewerber
gefördert werden. Die Höhe der individuellen Förderung richtet sich dabei nach der Qualität, der
Vorbildlichkeit, der Nachhaltigkeit und dem Innovationsgrad der Maßnahme.
Hieraus ergibt sich eine Platzierung, für die folgende Verteilung des Zuschusses gelten soll:
Platz: 1.000.- €
Platz: 500.- €
Platz: 250,. €
Hinweis: Sollten mehrere qualitativ hochwertige Bewerbungen eingehen, behält sich die
Vereinsentwicklung eine andere Verteilung des Förderbudgets vor – insbesondere, wenn das
Förderbudget mangels förderungswürdiger Bewerber nicht voll ausgeschöpft wird.
Bewerbung und Einsendeschluss:
Die Bewerbung ist unter dem Stichwort "Vereinsförderung" zu richten an:
Tennis-Verband Schleswig Holstein e.V.
Vizepräsidentin Vereinsentwicklung Hella Rathje