Page 35 - Tennis LIVE, 29. Jahrgang, Ausgabe 6
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Wir suchen „Best Practice“ Konzepte/Ideen . . .


               . . .  aus euren Vereinen





               Der Tennis-Verband Schleswig-Holstein (TVSH) stellt auch im Jahr 2021 wieder ein Budget in Höhe
               von insgesamt 1750.- € zur Verfügung, mit dem die Mitgliedsvereine gefördert werden sollen. Die
               Mitgliedsvereine  können  sich  mit  einer  breitensportlichen  Maßnahme  unter  den  nachfolgend
               dargestellten Bedingungen um einen Zuschuss bewerben.

               Förderungswürdige Maßnahmen sind in diesem Jahr Konzepte/Aktivitäten zu dem Thema Ehrenamt.
               Wie  kommen  wir  von  dem  negativen  Image  der  „Vereinsmeierei“  zu  einem  positiven  Image
               „Mitbestimmen“  und  „dabei  sein  zu  wollen“?  Wie  bekommt  ihr  es  hin,  dass  aus  Mitgliedern,  die
               eigentlich nur Tennis spielen wollen, aktive Vereinsvertreter werden, die sich bereit erklären, für die
               Gemeinschaft verantwortlich einzubringen und damit euren Verein für die Zukunft fit zu machen?
               Wir suchen „Best Practice“ Konzepte/Ideen aus euren Vereinen mit denen ihr erfolgreich seid zu dem
               Thema:
                Gewinnung von Ehrenamtlern in eurem Verein.
                Frühzeitige Vorbereitung Jugendlicher für das Ehrenamt.
               Voraussetzungen:
               Es handelt sich um eine förderungswürdige und breitensportliche Maßnahme. Die Bewerbung erfolgt
               schriftlich  bis  zum 30.11.2021.  Der  Verein  hat  die  positiven  Auswirkungen  seiner  Maßnahme
               darzustellen und zu belegen. Hierzu erstellt der Verein einen Bericht inkl. Fotos zu der Maßnahme.
               Der  Verein  erklärt  sich  damit  einverstanden,  dass  seine  Maßnahme  (Bericht  und  Fotos)  auf  der
               Internetseite des TVSH, bei Facebook und in Tennis live veröffentlicht werden darf. Für die betreffende
               Maßnahme  wurde  bisher  kein  Zuschussantrag  gestellt.  Der  Verein  ist  Mitglied  im  Tennis-Verband
               Schleswig-Holstein e.V. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke – insbesondere zur
               Förderung des Sports – und kann dies durch einen aktuellen Freistellungsbescheid nachweisen.
               Verteilung des Zuschusses
               Der  Vereinsentwicklungsausschuss  des  TVSH  entscheidet  im  Dezember  2021  darüber,  welche
               Maßnahmen als förderungswürdig zu betrachten sind und in welcher Höhe die einzelnen Bewerber
               gefördert  werden.  Die  Höhe  der  individuellen  Förderung  richtet  sich  dabei  nach  der  Qualität,  der
               Vorbildlichkeit, der Nachhaltigkeit und dem Innovationsgrad der Maßnahme.
               Hieraus ergibt sich eine Platzierung, für die folgende Verteilung des Zuschusses gelten soll:
                Platz: 1.000.- €
                Platz:   500.- €
                Platz:   250,. €
               Hinweis:  Sollten  mehrere  qualitativ  hochwertige  Bewerbungen  eingehen,  behält  sich  die
               Vereinsentwicklung  eine  andere  Verteilung  des  Förderbudgets  vor  –  insbesondere,  wenn  das
               Förderbudget mangels förderungswürdiger Bewerber nicht voll ausgeschöpft wird.
               Bewerbung und Einsendeschluss:


               Die Bewerbung ist unter dem Stichwort "Vereinsförderung" zu richten an:
               Tennis-Verband Schleswig Holstein e.V.
               Vizepräsidentin Vereinsentwicklung Hella Rathje
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