Page 14 - Tennis LIVE TVSH, Februar 2022
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Fortsetzung Vereinswettbewerb


               Voraussetzungen einer Bewerbung:



               Es handelt sich um eine förderungswürdige und breitensportliche Maßnahme. Die Bewerbung
               erfolgt schriftlich bis zum 30.09.2022. Der Verein hat die positiven Auswirkungen seiner
               Maßnahme darzustellen und zu belegen. Hierzu erstellt der  Verein einen Bericht zu der
               Maßnahme, gern auch mit Fotos.
               Der Verein erklärt sich damit einverstanden, dass seine Maßnahme (Bericht und Fotos) auf der
               Internetseite des TVSH, bei Facebook und in Tennis live veröffentlicht werden darf. Für die
               betreffende Maßnahme wurde bisher kein Zuschussantrag gestellt. Der Verein ist Mitglied im
               Tennis-Verband Schleswig-Holstein e.V. Der  Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige
               Zwecke  –  insbesondere zur Förderung des Sports  –  und kann dies durch einen aktuellen
               Freistellungsbescheid nachweisen.
               Verteilung des Zuschusses:
               Der Vereinsentwicklungsausschuss des TVSH entscheidet im November 2022 darüber, welche
               Maßnahmen  als förderungswürdig zu betrachten sind und in welcher  Höhe die  einzelnen
               Bewerber gefördert werden. Die Höhe der individuellen Förderung richtet sich dabei nach der
               Qualität, der Vorbildlichkeit, der Nachhaltigkeit und dem Innovationsgrad der Maßnahme.
               Hieraus ergibt sich eine Platzierung, für die folgende Verteilung des Zuschusses gelten soll:
                     •  Platz: 1.000.- €
                     •  Platz:   500.- €
                     •  Platz:   250, €
               Hinweis: Sollten mehrere qualitativ hochwertige Bewerbungen eingehen, behält sich die
               Vereinsentwicklung eine andere Verteilung des Förderbudgets vor – insbesondere, wenn das
               Förderbudget mangels förderungswürdiger Bewerber nicht voll ausgeschöpft wird.

               Bewerbung und Einsendeschluss:
               Die Bewerbung ist unter dem Stichwort "Vereinsförderung" zu richten an:
               Tennis-Verband Schleswig-Holstein e.V.

               Vizepräsidentin Vereinsentwicklung Hella Rathje
               Winterberg Weg 49
               24114 Kiel
               oder an hella.rathje@tennis.sh

               Benachrichtigung

               Alle teilnehmenden Vereine werden im Dezember 2022 über das Ergebnis ihrer Bewerbung
               schriftlich informiert und bekommen den  zugewiesenen Zuschuss auf das Vereinskonto
               überwiesen. Die drei  besten Vereine werden im Rahmen der Mitgliederversammlung
               vorgestellt.

               Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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