Page 14 - Tennis LIVE TVSH, Februar 2022
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Fortsetzung Vereinswettbewerb
Voraussetzungen einer Bewerbung:
Es handelt sich um eine förderungswürdige und breitensportliche Maßnahme. Die Bewerbung
erfolgt schriftlich bis zum 30.09.2022. Der Verein hat die positiven Auswirkungen seiner
Maßnahme darzustellen und zu belegen. Hierzu erstellt der Verein einen Bericht zu der
Maßnahme, gern auch mit Fotos.
Der Verein erklärt sich damit einverstanden, dass seine Maßnahme (Bericht und Fotos) auf der
Internetseite des TVSH, bei Facebook und in Tennis live veröffentlicht werden darf. Für die
betreffende Maßnahme wurde bisher kein Zuschussantrag gestellt. Der Verein ist Mitglied im
Tennis-Verband Schleswig-Holstein e.V. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige
Zwecke – insbesondere zur Förderung des Sports – und kann dies durch einen aktuellen
Freistellungsbescheid nachweisen.
Verteilung des Zuschusses:
Der Vereinsentwicklungsausschuss des TVSH entscheidet im November 2022 darüber, welche
Maßnahmen als förderungswürdig zu betrachten sind und in welcher Höhe die einzelnen
Bewerber gefördert werden. Die Höhe der individuellen Förderung richtet sich dabei nach der
Qualität, der Vorbildlichkeit, der Nachhaltigkeit und dem Innovationsgrad der Maßnahme.
Hieraus ergibt sich eine Platzierung, für die folgende Verteilung des Zuschusses gelten soll:
• Platz: 1.000.- €
• Platz: 500.- €
• Platz: 250, €
Hinweis: Sollten mehrere qualitativ hochwertige Bewerbungen eingehen, behält sich die
Vereinsentwicklung eine andere Verteilung des Förderbudgets vor – insbesondere, wenn das
Förderbudget mangels förderungswürdiger Bewerber nicht voll ausgeschöpft wird.
Bewerbung und Einsendeschluss:
Die Bewerbung ist unter dem Stichwort "Vereinsförderung" zu richten an:
Tennis-Verband Schleswig-Holstein e.V.
Vizepräsidentin Vereinsentwicklung Hella Rathje
Winterberg Weg 49
24114 Kiel
oder an hella.rathje@tennis.sh
Benachrichtigung
Alle teilnehmenden Vereine werden im Dezember 2022 über das Ergebnis ihrer Bewerbung
schriftlich informiert und bekommen den zugewiesenen Zuschuss auf das Vereinskonto
überwiesen. Die drei besten Vereine werden im Rahmen der Mitgliederversammlung
vorgestellt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.