Page 18 - Tennis LIVE Ausgabe 3, 2022
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Wettspielordnungen werden angepasst

                                     Es geht um LK





               Liebe Sportwartinnen und Sportwarte,
               liebe Jugendwartinnen und Jugendwarte,

               seit der Einführung der LK-Reform (LK 2.0) hat sich in Sachen LK einiges getan. Die LK’s
               haben Nachkommastellen, gehen bis LK 25,0 und man kann sich verbessern und
               verschlechtern. Auch ein wöchentlicher Motivationsaufschlag trägt zu einer LK-Veränderung
               bei. Kurzum: die LK ist dynamischer geworden.
               Leider hat uns Corona mitten in der Umstellung des LK-Systems erwischt. Der DTB musste
               teilweise LK-Wertungen aussetzen und hat kürzlich auch für inaktive Spielerinnen und
               Spieler einen Erlass des Motivationsaufschlages durchgeführt.
               Dies hat jetzt zur Folge, dass trotz gleicher LK-Einstufung inaktive Spielerinnen und Spieler,
               die also noch kein einziges Spiel im Turnier- oder Punktspielbereich gemacht haben, zum
               Stichtag Februar teilweise eine bessere LK haben als aktive Spielerinnen und Spieler, also
               diejenigen, die schon gespielt, aber nicht gewonnen haben. Konkret geht es um die LK 23,4
               bei den inaktiven und LK 23,9 bei den aktiven Spielerinnen und Spielern.
               Da wir laut Wettspielordnung strikt nach LK melden müssen, haben sich dadurch
               Ungleichgewichte in diesem LK-Bereich ergeben und es führt zu Problemen bei der
               namentlichen Mannschaftsmeldung.
               Die Tennisverbände Hamburg und Schleswig-Holstein haben sich mit dieser Problematik
               auseinandergesetzt und sind für die Sommersaison 2022 zu folgender Lösung gekommen:
               Für die Sommersaison 2022 werden die Wettspielordnungen dahingehend angepasst
               bzw. erweitert, dass alle Altersklassen auf Verbandsebene ab der LK 23,0 frei aufstellen
               dürfen. Damit wird gewährleistet, dass auch Spielerinnen und Spieler mit der LK 23,9
               vor einer LK 23,4 gemeldet werden dürfen. Im LK Bereich 1,0 – 23,0 bleibt alles
               unverändert.
               Änderungen Ihrer bereits gespeicherten namentlichen Mannschaftsmeldungen sind selbst-
               verständlich bis zur Meldefrist 15.03.2022 möglich.
               Die Landesverbände werden sich weiterhin gesondert mit diesem Thema auseinandersetzen,
               um eine langfristige Lösung präsentieren zu können.
               Zur Info: In Zukunft werden alle LK-Ersteinstufungen von Spielerinnen und Spielern ab LK
               24,0 vorgenommen bzw. ohne weitere Prüfung des Tennisverbandes genehmigt. Dies
               bedeutet, wenn Sie für Ihre Mitglieder über das System eine LK-Ersteinstufung vornehmen,
               die schlechter als die LK 24,0 ist (z.B. eine LK 25,0), dass diese natürlich von uns genehmigt
               wird, aber eine nachträgliche Änderung dann nicht mehr möglich ist. Prüfen Sie daher bitte
               immer die Ersteinstufung, die Sie vornehmen möchten. LK-Ein- oder Umstufungsanträge, die
               besser sind als LK 24,0 werden auch weiterhin über das System beantragt und von unserer
               LK-Beauftragten Frau Sabine Schulz manuell geprüft.

               gez. Björn Kroll, Vizepräsident/Sport
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