Page 3 - Tennis LIVE, 29. Jahrgang, Ausgabe 4
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Brief an die Innenministerin
Doppelspiel zulassen
Unser Verbandspräsident Dr. Frank Intert
hat sich in einem Brief an Schleswig-
Holsteins Innenministerin gewandt. Ziel:
Das körperkontaktlose Doppelspiel beim
Tennis zuzulassen.
Doppelspiel beim Tennis (bei einer 7-Tage-Inzidenz <100)
hier: Bitte um Klarstellung und Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum
Doppelspiel beim Tennis in Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack,
zunächst darf ich im Namen der Tennisspieler:innen in Schleswig-Holstein sagen, dass wir sehr
froh darüber sind, unseren Sport mit Beginn der Sommersaison wieder ausüben zu dürfen –
wohl wissend, dass mit dem unlängst erlassenen Infektionsschutzgesetz bei 7-Tage-
Inzidenzen >100 Restriktionen einzuhalten sind. Sicher ist es gut, einfache und klare Regeln
zur Eindämmung der Pandemie auch für den Sport zu formulieren, wenngleich dabei unmöglich
scheint, allen Sportarten gleichermaßen gerecht werden zu können.
Das Doppelspiel ist wesentlicher Bestandteil des Tennissports und ist ganz sicher nicht als
„Kontaktsport“ einzuordnen, so dass für das Doppelspiel unserer Ansicht nach § 11 (1) 2 der
Landesverordnung greifen dürfte und das Doppelspiel außerhalb geschlossener Räume somit
zulässig ist. Die Möglichkeiten eines freiwilligen Kontaktes (z.B. durch Abklatschen nach
einem erzielten Punkt) sind leicht zu unterbinden. Ein unfreiwilliger Körperkontakt ist durch
die Systematik des Spielaufbaus und eine Schlägerlänge von >75 cm nahezu unmöglich. Eine
Risikobewertung des Doppelspiels beim Tennis im Vergleich zum ebenfalls erlaubten
Fußballspiel mag an dieser Stelle nicht hilfreich sein, darf aber nicht unerwähnt bleiben.
Wir wissen, dass es häufig ältere Tennisspieler:innen sind, die den Sport zu ihrer
Gesunderhaltung nur dann ausüben werden, wenn ihnen das Doppelspiel möglich ist. Das
dürfen wir nicht aufs Spiel setzen.
Ich bitte Sie daher höflich und dringlich um eine Klarstellung bezüglich des Doppelspiels beim
Tennis bzw. um die damit verbundene Erlaubnis, vor dem Hintergrund der geltenden
Rechtsvorschriften Doppel spielen zu dürfen.